Steuerberatung

Ihr Steuerberater
für Ärzte

Wir wissen: Steuerberatung ist Dienst Leistung

Bei regnerischem Wetter sind Sie wahrscheinlich froh, einen Regenschirm zu haben.
Im Umgang mit den Finanzbehörden können wir Ihr Regenschirm sein.

Und mehr: Steuerberatung ist auch ein Handwerk. Wenn es um Kernkompetenzen wie die Erstellung von Bilanzen und Steuererklärungen geht, stehen Genauigkeit, Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit im Vordergrund. Das ist gewissermaßen unser Handwerkszeug.

Letztlich erwarten unsere Klienten von uns, den richtigen Kunstgriff in jeder Situation zu kennen und anzuwenden.
Wir tun immer, was uns möglich ist. Damit Ihre Arbeit mehr Früchte trägt.

Einahmen/Ausgabenrechnung
Um den Gewinn zu ermitteln, erstellt man in den meisten Fällen eine Einnahmen/Ausgabenrechnung.
Gerne führen wir die Buchhaltung, übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt und legen Jahresabschluss und Steuererklärungen.

Basispauschalierung
Die Basispauschalierung ist für Spitalsärzte interessant. Soweit der Umsatz nicht mehr als 220.000,– Euro beträgt, kann man eine 12 %ige Betriebsausgabenpauschale geltend machen.

Bilanzierung
Die Erstellung einer Bilanz ist für Ärzte nicht zwingend vorgeschrieben. Auf freiwilliger Basis kann aber bilanziert werden.

Umsatzsteuerbefreiung
Freiberuflich tätige Ärzte unterliegen einer unechten Befreiung von der Umsatzsteuer. Sie müssen weder Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, noch dürfen Sie jene verrechnen. Diese Befreiung gilt nicht für ärztliche Gutachten, schriftstellerische Tätigkeiten und Fachvorträge für Ärzte.

Gerne beraten wir Sie bei den ersten Schritten in die Selbständigkeit:

  • Neuerrichtung einer Praxis
  • Übernahme einer bestehenden Praxis
  • Übergabe einer Praxis
  • Alternativen zur Einzelpraxis
  • Ordinationsgemeinschaft
  • Apparategemeinschaft
  • Gruppenpraxis

 

Im Fall einer gemeinschaftlichen Praxis informieren wir Sie gerne über mögliche Rechtsformen wie Miteigentumsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Offene Gesellschaft oder Kommanditgesellschaft. Die Gründung einer Ärzte-GmbH ist möglich.

 

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